Rauchverbot
Die Frage, ob E-Zigaretten ebenfalls unter das generelle Rauchverbot in Deutschland fallen, beschäftigt die Gerichte immer wieder. Viele Richter vertreten mittlerweile die Ansicht, dass die E-Zigarette nicht unter ein generelles Rauchverbot fallen kann, weil hierbei kein Tabak verbrannt wird, sondern eine Flüssigkeit elektrisch verdampft wird. Gerade beim Rauchverbot in Gaststätten ist jedoch keine bundeseinheitliche Regelung vorhanden, weswegen es auf die Einzelregelungen der Gesetze im jeweiligen Bundesland ankommt. Außerdem ist unabhängig von der generellen Einschätzung das Hausrecht entscheidend. So kann etwa die Deutsche Bahn den Reisenden den Gebrauch von E-Zigaretten in Zügen ebenso untersagen wie ein Wirt den Gebrauch in seinem Lokal verbieten kann (selbst wenn es per Gesetz eigentlich nicht verboten wäre). Umgekehrt darf ein Wirt das Dampfen aber auch nicht einfach erlauben, wenn das Landesgesetz die E-Zigaretten ausdrücklich im Rauchverbot einschließt. Eine abschließende Regelung auf europäischer Ebene steht noch aus.
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