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Die E Zigarette und die Deutsche Bahn

E-Zigarette und die Deutsche Bahn

In Sachen Rauchverbot wird die E-Zigarette häufig ungeachtet der technischen Unterschiede zum Tabakkonsum einfach einbezogen. Die gesetzlichen Vorgaben sind dazu nicht in allen Bundesländern einheitlich. Doch wie sieht es mit zivilrechtlichen Vorgaben aus? Hierzu ist zu sagen, dass auch an vermeintlich öffentlichen Orten wie einem Bahnhof das Hausrecht gilt. Man kann das vielleicht am ehesten mit der Disco vergleichen – dort kommt nur rein, wer richtig gekleidet ist. Sagt der Türsteher, dass man draußen bleibt, dann ist das eben so. Das gilt im Prinzip für jedes Restaurant und Ladengeschäft. Erlaubt die Deutsche Bahn E Zigaretten in ihren Bahnhöfen? Die Antwort gibt die Hausordnung der Deutschen Bahn die in der Regel für alle Bahnhöfe gilt.

„Herzlich willkommen in unserem Bahnhof!
Wir möchten, dass sich alle unsere Gäste bei uns wohlfühlen. Deswegen sind in
unseren Bahnhöfen und auf unseren Vorplätzen folgende Regeln zu beachten:

Nicht gestattet ist …

Rauchen sowie die Benutzung elektrischer
Zigaretten außerhalb der gekennzeichneten
Raucherbereiche“

(Quelle: http://www.bahnhof.de/file/bahnhof-de/6493602/YwR7F9jHrqmY5lPw7wwmN5CCSlQ/6493636/data/Hausordnung.pdf. 20.09.2016)

Im Einzelfall kann es natürlich auch dabei Unterschiede geben. Doch generell ist die E Zigarette der Deutschen Bahn offenbar ein Dorn im Auge, weswegen sie mitunter das Rauchverbot für Tabakzigaretten fällt. Die Hausordnung verbietet daher generell das Rauchen und die Benutzung von E Zigaretten außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche. Am Bahnhof ist es also ganz einfach: Ob am Bahnsteig oder im Bahnhofsgebäude; die E-Zigarette sollte nicht gedampft werden, wenn man sich nicht in einem der gekennzeichneten Raucherbereiche befindet. Diskussionen mit dem Personal sind normalerweise sinnlos und führen schlimmstenfalls zum Hausverbot. Die Mitarbeiter befolgen die Vorschriften ihres Arbeitgebers und müssen diese auch durchsetzen. Sich darüber aufzuregen oder mit Argumenten zu kommen, warum die E-Zigarette nicht mit Tabakzigaretten gleichzusetzen ist, bringt im Zweifel nichts.

Mit der E Zigarette Bahn fahren?

Anders als im Flugzeug gibt es für den reinen Transport von E-Zigaretten in der Bahn keine Vorschriften. Man kann sie also am Körper ebenso mit sich führen wie im Gepäck. Anders ist es beim Rauchen in der Bahn. Hier gilt Ähnliches wie auf dem Bahnsteig – ist es im Zug verboten, normale Zigaretten zu rauchen, möchte die Deutsche Bahn E Zigaretten ebenfalls nicht im Gebrauch sehen. Hier gibt es manchmal Ausnahmen, wenn man höflich beim Zugbegleiter nachfragt. Aber auch dann ist von größeren Diskussionen abzuraten, wenn das Personal nicht darauf eingehen möchte.

Gelten Vorschriften zur E Zigarette der Deutschen Bahn in allen Zügen?

Ein wichtiger Aspekt ist ebenfalls zu beachten; bislang sprechen wir nur von den Einrichtungen und Zügen der Deutschen Bahn, also dem größten Zugunternehmen Deutschlands. Doch auch die Regionalbahnen privater Anbieter und der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) der Städte, Kreise und Kommunen haben ihre eigenen Vorschriften. Man kann also die Regeln zur E Zigarette der Deutschen Bahn nicht einfach auf die Geschäftsbedingungen und Vorschriften der anderen Unternehmen übertragen. Dort, wo der Bahnhof nicht der Deutschen Bahn AG gehört, können andere Hausordnungen gelten als die bereits erwähnte. Und auch das Konsumieren einer E Zigarette in Bahnen anderer Anbieter unterliegt deren Verantwortungs- und Vorschriftenbereich. In diesen Dingen unterscheiden sich die AGB der meisten Bahnanbieter jedoch nicht wesentlich voneinander. Ist das Rauchen in der Bahn verboten, ist es normalerweise auch das Dampfen der E Zigarette in Bahn und Bus, unabhängig vom Anbieter. Allerdings soll es auch kulante Regelungen dazu bei manchen ÖPNV und privaten Nahverkehrsanbietern geben. Hier hilft nur, deren Vorschriften genau zu prüfen oder im Zweifel beim Personal nachzufragen. Das ist letztlich immer die beste Alternative. Und noch ein Tipp: Gerade die Verwendung von E-Zigaretten, die einer originalen Tabakzigarette sehr ähnlich sehen, kann zu Verwirrung oder zu Missverständnissen führen. Wer keine Lust auf Erklärungen oder Diskussionen hat, sollte also die E Zigarette in der Bahn ausgeschaltet lassen.